Winterdienst-Pflicht in Oberhausen – Was Eigentümer wissen müssen
In der kalten Jahreszeit sind Grundstückseigentümer:innen in Oberhausen gesetzlich verpflichtet, angrenzende Gehwege, Zufahrten und Zugänge verkehrssicher und rutschfrei zu halten.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, muss mit Bußgeldern, Haftungsansprüchen und Problemen mit der Versicherung rechnen.
✅ Das müssen Eigentümer:innen in Oberhausen beachten:
🕖 Räumzeiten einhalten
Werktags: bis spätestens 7:00 Uhr
Sonn- & Feiertage: bis 9:00 Uhr
Bis dahin müssen Gehwege geräumt und gestreut sein.
📏 Mindestbreite freihalten
Der Gehweg muss mindestens 1,50 Meter breit von Schnee und Eis befreit sein, um die Sicherheit von Fußgänger:innen zu gewährleisten.
🌱 Umweltschonend streuen
Statt Streusalz sollten Sie umweltfreundliche Alternativen wie Sand oder Splitt verwenden – besonders in sensiblen Bereichen wie Grünflächen oder Parkanlagen.
🚫 Schnee richtig lagern
Schnee gehört an den Rand des eigenen Grundstücks, ohne den Verkehr zu behindern.
Das Abschieben auf öffentliche Straßen oder fremde Flächen ist unzulässig.
📄 Übertragbare Winterdienstpflicht bei Mietobjekten
Vermieter:innen können die Pflicht per schriftlichem Mietvertrag auf Mieter:innen übertragen – das muss jedoch klar geregelt sein.
💡 Tipp:
Wer den Winterdienst nicht selbst übernehmen möchte oder kann, sollte ein zertifiziertes Winterdienstunternehmen in Oberhausen beauftragen.
So bleiben Ihre Flächen rechtskonform, sicher und zuverlässig geräumt – bei jedem Wetter.

Gesetzlicher Winterdienst in Oberhausen – Verantwortung für Eigentümer
Die Stadt Oberhausen verpflichtet private Grundstückseigentümer:innen, während der Wintermonate für sichere, rutschfreie Gehwege und Zufahrten rund um ihre Immobilie zu sorgen.
Diese Pflicht schützt nicht nur Passant:innen, sondern bewahrt Sie auch vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.
Ein zuverlässiger Winterdienst in Oberhausen hilft Ihnen dabei, alle gesetzlichen Vorgaben pünktlich, professionell und umweltschonend zu erfüllen.
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Folgen bei Missachtung der Winterdienst-Pflicht in Oberhausen
Wer seiner gesetzlichen Winterdienstpflicht nicht nachkommt, geht ein hohes Risiko ein – rechtlich, finanziell und versicherungstechnisch.
❌ Bußgelder vom Ordnungsamt
Verstöße gegen die kommunale Satzung können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden.
❌ Volle Haftung bei Unfällen
Kommt es auf nicht geräumten Wegen zu Stürzen oder Schäden, haften Eigentümer:innen häufig in vollem Umfang für Personen- oder Sachschäden.
❌ Gefährdeter Versicherungsschutz
Fehlen nachweisbare Räum- und Streumaßnahmen, verweigern viele Versicherungen die Leistung – selbst bei bestehenden Haftpflichtpolicen.
❌ Kostspielige Rechtsstreitigkeiten
Geschädigte können Schadensersatzforderungen oder Klagen einreichen. Die Folgekosten sind oft hoch und langwierig.
✅ Unser Tipp für Eigentümer:innen in Oberhausen:
Schützen Sie sich vor rechtlichen Konsequenzen und beauftragen Sie einen professionellen Winterdienst in Oberhausen, der Ihre gesetzlichen Pflichten zuverlässig übernimmt.
🧤 So bleiben Ihre Wege sicher begehbar – und Sie selbst sind rechtlich auf der sicheren Seite.
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Die Streupflicht verpflichtet Eigentümer:innen in Oberhausen, bei Glätte rechtzeitig zu streuen, um Unfälle zu vermeiden.